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Feuer-Kunst
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Rechtliches zum Feuerwerk
 

 

 Das abschießen von Feuerwerk ist in Deutschland nur in der  Neujahrsnacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar gestattet. Für besondere Anlässe zum Beispiel eine Hochzeit oder Ähnliches ist eine Sondergenehmigung der Behörden nötig. Eine solche Genehmigung zu bekommen ist nicht immer ganz einfach da sich Anwohner oft vom Lärm und auch vom Abfall belästigt fühlen. Auch aus Sicht der Umweltschützer sind Feuerwerke nicht ganz unbedenklich, da insbesondere abgebrannte Raketen die nicht eingesammelt werden, sich im Laufe der Zeit zersetzen und dabei auch eine Menge giftiger Stoffe an die Umwelt abgeben.



Aus Gefahren technischer Sicht unterscheidet man folgende Arten von Feuerwerken: Groß Feuerwerk, Mittel Feuerwerk, Klein Feuerwerk. Alle anderen Arten von Feuerwerk können aus gesetzlicher Sicht von Jedem, ohne Einschränkung verwendet werden. Das Groß und Mittel Feuerwerk darf nur von ausgebildeten Pyrotechnikern gezündet werden, wobei die Vorschriften beim mittelgroßen Feuerwerk etwas weniger streng sind. Das Klein Feuerwerk darf im Prinzip von allen mündigen Personen über 18 gezündet werden. Aber auch hierfür wird außerhalb der  Silvesternacht eine besondere Erlaubnis von den Behörden benötigt.



Die Feuerwerkskörper selbst werden in 4 Gefahrenklassen unterteilt. Zur Klasse 1 gehören die Feuerwerkskörper die dass ganze Jahr über verkauft werden dürfen, zum Beispiel Knallfrösche oder Wunderkerzen. In die Klasse 2 fallen Chinaböller, Kanonenschläge und kleinere Raketen. Sie dürfen nur an Silvester, an Volljährige verkauft werden. Die Gefahrenklasse 3 beinhaltet Feuerwerkskörper die nur an lizensierte Pyrotechniker verkauft werden dürfen. Und bei der Klasse 4 sind die Vorschriften noch etwas strenger. Die Sprengkörper die zu dieser Gefahrenklasse gehören sind die größten, ausschließlich für Großfeuerwerke gedachten Sprengsätze wie Kugelbomben und große Raketen.



Man sollte darauf achten, dass man sein Feuerwerk von einem Händler bezieht, der auch Feuerwerkskörper verkaufen darf. Zu groß ist die Unfallgefahr mit Feuerwerkskörpern die nicht sachgerecht hergestellt wurden, sei es um die Lautstärke zu erhöhen, oder den optischen Effekt zu verbessern, oder sogar um Produktionskosten zu sparen. Privatpersonen ist es sogar seit 2005 in Deutschland verboten Feuerwerkskörper zu importieren. Dies dürfen nur lizenzierte Fachbetriebe tun.



Überhaupt ist es unter dem Jahr recht schwierig in Deutschland offiziell an Feuerwerkskörper zu kommen, da der Verkauf lediglich 3 Tage vor Silvester gestattet ist. Einzige Ausnahme sind die jugendfreien Böller, diese dürfen ganz jährig verkauft und abgebrannt werden.



Die Luftheuler die sich durch ihren Rückstoß selbst fortbewegen sind wegen ihres unkontrollierbaren Flugverhaltens ab dem Jahre 2006 in Deutschland verboten. Österreich nimmt es etwas weniger streng mit den Vorschriften. Hier dürfen auch größere Sprengkörper ganz jährig von volljährigen Personen, in unbewohntem Gebiet (beziehungsweise außerhalb von geschlossenen Ortschaften) abgefeuert werden.